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Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.10.2026 – bei KLick vollständige Ansicht
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder des Seniorenclubs Weissacher Tal 66+ e.V.,
hiermit lädt Sie der Vorstand frist- und formgerecht zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
- Wann: Montag, 5. Oktober 2026, um 14:00 Uhr
- Wo: Senioren-Begegnungsstätte, Brüdenwiesen 5, 71554 Unterweissach
Auf unserer Jahreshauptversammlung am 8. Juni 2026 wurde die Neuwahl des Vorstands einvernehmlich auf diesen Termin vertagt. Um unseren Verein zukunftsfähig aufzustellen, die bürokratische Last für das Ehrenamt zu verringern und verdiente Leistungen gebührend zu würdigen, stehen vor den Neuwahlen wichtige Modernisierungen unserer Vereinssatzung an.
Tagesordnung:
- TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit sowie Ernennung der Protokollführung für diese Versammlung (Leitung: Roland Schlichenmaier)
- TOP 2: Impulsvortrag zum Thema Gesundheit (Dr. Jens Steinat MdL)
- TOP 3: Grußwort des Bürgermeisters (Bürgermeister Daniel Bogner)
- TOP 4: Beschlussfassung über Anträge zur Satzungsänderung: Modernisierung der Vorstandsstruktur sowie Ergänzung zur Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder (Leitung: Silke Müller-Zimmermann)
- TOP 5: Bestimmung eines Wahlleiters und Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands nach § 26 BGB unter der aufschiebenden Bedingung der Registereintragung (Leitung: Bürgermeister Daniel Bogner)
- TOP 6: Neuwahl von zwei Rechnungsprüfer/innen für das kommende Geschäftsjahr (Leitung: Bürgermeister Daniel Bogner)
- TOP 7: Verabschiedung des alten Vorstands und offizielle Ernennung von Roland Schlichenmaier zum Ehrenvorstand (Leitung: Silke Müller-Zimmermann)
- TOP 8: Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Schlusswort (Leitung: Silke Müller-Zimmermann)
Im Anschluss an den offiziellen Teil lassen wir den Nachmittag bei einem gemütlichen Vesper und Getränken gemeinsam ausklingen.
Wichtige Hinweise für die Mitglieder:
Anträge von Mitgliedern zur Ergänzung der Tagesordnung müssen bis spätestens 29. September 2026 schriftlich beim amtierenden 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Die genauen Wortlaute der Satzungsänderungsanträge sind dieser Einladung als Anlage 1 beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Schlichenmaier
ÄNDERUNGSANTRAG A: Modernisierung und Entschlackung der Vorstandsstruktur
Bisheriger Text der Satzung:
„Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.“
Neuer Text (Fassungsantrag):
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht künftig aus:
a) dem/der 1. Vorsitzenden
b) dem/der 2. Vorsitzenden
c) dem/der Kassierer/in (Schatzmeister/in) - Das Amt des/der Schriftführer/in wird aus dem Kreis des gewählten, geschäftsführenden Vorstands nach § 26 BGB herausgelöst und als formelles Vorstandsamt abgeschafft.
- Die laufende Protokoll- und Schriftführung für die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen wird durch einen vom Vorstand zu bestimmenden Protokollführer wahrgenommen. Hierzu können auch vereinsfremde Personen oder externe Helfer beauftragt werden.
ÄNDERUNGSANTRAG B: Ergänzung der Satzung zur Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden
Bisheriger Text der Satzung:
(In der bisherigen Satzung nicht vorhanden / nicht geregelt)
Neuer Text (Einfügung als neuer eigenständiger Paragraf):
- Personen, die sich um den Seniorenclub Weissacher Tal 66+ e.V. oder um das Seniorenwesen in der Gemeinde in besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Langjährige, verdiente 1. Vorsitzende, die ihr Amt zur Verfügung stellen, können in gleicher Weise zum Ehrenvorsitzenden (Ehrenvorstand) ernannt werden.
- Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit und haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt. Sie besitzen das volle Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Begründung der Anträge (Pflicht zur Information der Mitglieder):
Die beantragten Änderungen dienen der organisatorischen Zukunftsfähigkeit unseres Vereins. Durch die Verkleinerung des geschäftsführenden Vorstands auf drei Personen wird die administrative Last verringert und die Gewinnung von engagierten Führungskräften im Ehrenamt spürbar erleichtert. Die Neuregelung der Schriftführung ermöglicht es dem Vorstand, die Protokollführung künftig vollkommen flexibel und bedarfsgerecht auch an externe Unterstützer zu übertragen, ohne dafür ein formelles Vorstandsorgan besetzen zu müssen.
Die Einführung einer Ehrenregelung ermöglicht es dem Verein zudem, das herausragende Lebenswerk von Roland Schlichenmaier künftig in einem würdigen und satzungskonformen Rahmen offiziell auszuzeichnen.